Akademischer Grad

Doktorand*innen der IMPRS-SHH bekommen den Doktor-Grad von der Friedrich-Schiller-Universität (FSU) verliehen. Die Promotion berechtigt dazu, den internationalen akademischen Grad „Doktor der Philosophie“ (Ph.D.) oder alternativ den deutschen akademischen Grad „Doktor der Naturwissenschaften“ (Dr. rer. nat.) oder „Doktor der Philosophie“ (Dr. phil.) zu tragen. Die Abschlüsse gelten als gleichwertig.

Der Doktor-Grad wird von der jeweiligen Fakultät der FSU verliehen, die Doktorand*innen können zwischen dem PhD oder Dr. phil. bzw. Dr. rer. nat. wählen. Alle Doktorand*innen müssen deshalb die Zulassung zu einer an der IMPRS teilnehmenden Fakultät beantragen. Unter bestimmten Bedingungen können Doktorand*innen auch an einer anderen Universität promovieren. In diesem Fall gilt die Promotionsordnung dieser anderen Universität.